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Ausbau der Photovoltaik auf Freiflächen
im Einklang mit landwirtschaftlicher Nutzung und Naturschutz

Die Lösung: Extensive Agri-PV

In dem am 10. Februar 2022 veröffentlichten gemeinsamen Eckpunktepapier vom BMWK, BMUV und BMEL wurden Lösungen vorgeschlagen, die den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen deutlich beschleunigen und gleichzeitig die Konfliktbereiche Landwirtschaft, Naturschutz und Energieerzeugung zusammenbringen und zu Mehrwerten in allen Bereichen führen sollen. Hier wurde vor allem die gemeinsame Nutzung einer Fläche für Landwirtschaft und Stromerzeugung – die sogenannte Agri-PV – als neue EEG-förderfähige Flächenkategorie vorgestellt.

In dem Eckpunktepapier wurden folgende Details veröffentlicht:

Abbildung 1: Auszug Agri-PV-Idee Positionspapier BMWK, BMUV, BMEL 10.02.2022 (BMWK, 2022)

Die praktische Umsetzung der gemeinsamen Flächennutzung für Landwirtschaft und Energieerzeugung weist aktuell noch einige Hemmnisse auf, die eine erfolgreiche Umsetzung verhindern. Außerdem wird die Vorgabe, dass der Ausbau der erneuerbaren Energie nur im Einklang mit der biologischen Vielfalt stehen muss, nicht berücksichtigt.

  • Wie kann die dreifache Flächennutzung langfristig wirklich gelingen?

  • Wo liegen aktuell die Herausforderungen?

  • Was zeichnet die einzelnen Bereiche eigentlich aus?

Dies soll der nachfolgende Inhalt verdeutlichen.

Inhalt

Die Lösung: Extensive Agri-PV

Dreiklang in der Flächennutzung

Ein Dreiklang aus Erneuerbarer Stromerzeugung, nachhaltiger Landwirtschaft und der Förderung der Biodiversität

Um den Weg zur Treibhausgasneutralität in der Energieerzeugung und die Zieleerreichung in der Landwirtschaft und im Naturschutz wirkungsvoll zu unterstützen und die drei Konfliktbereiche zu vereinen, bedarf es Einführung einer „Extensiven Agri-PV“-Variante.


Da heutzutage die Bau- und Bewirtschaftungsweisen von Solarparks sehr unterschiedlich aussehen können, bedarf es feste Vorgaben, wenn über die Kombination von Energieerzeugung, Landwirtschaft und Artenvielfalt (Extensive Agri-PV) gesprochen wird:



Dieses Konzept wird bereits in Luxemburg im Rahmen von Pilotausschreibungen mit dem gleichen Konzept und ähnlichen Anforderungen praktiziert.


Mit entsprechenden Anforderungen und Vorgaben in der Bauweise und der Bewirtschaftung findet im Solarpark im Prinzip eine landwirtschaftliche Nutzung statt, die einer Bewirtschaftung der Flächen nach den Anforderungen der GAP-Ökoregelungen entspricht und wie sie noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in weiten Teilen von Deutschland praktiziert wurde. Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die sich im Verlauf von Jahrhunderten mit der Landwirtschaft entwickelt haben, sind auf die extensive Bewirtschaftung angewiesen.


Mit einer Bauweise, wie sie im Konzept der „Extensive Agri-PV“ angedacht ist, werden alle begrenzten Ressourcen für alle Bereiche optimal ausgenutzt und eingesetzt. Mit der „Extensive Agri-PV“ kann der Flächenbedarf auf ca. 1,5 % (ca. 250.000 ha) der landwirtschaftlichen Nutzfläche reduziert werden.

Die Anforderungen an das Konzept

Die „Extensive Agri-PV“ sollte nach den folgenden Anforderungen umgesetzt werden:

Die Fläche, auf der sich die extensive Agri-PV-Anlage befindet, muss weiterhin hauptsächlich flächenmäßig – nicht wirtschaftlich - für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden. Die PV-FFA, samt Überbauung und Versiegelung (mit Unterkonstruktion, Wege und technische Anlagen), muss so gebaut werden, dass mindestens 85 % der ehemals landwirtschaftlich nutzbaren Fläche weiterhin bewirtschaftet werden (Die tatsächliche Flächenversiegelung einer PV-FFA liegt bei etwa 1 %.). Auch unter den PV-Gestellen muss eine Bewirtschaftung stattfinden.



Aus diesem Grund sollte eine neue Eco Scheme, z.B. „Extensive Bewirtschaftung einer landwirtschaftlichen Energiefläche“ eingeführt werden, welches eine kombinierte Flächennutzung aus nachhaltiger Energieerzeugung und extensiver Landwirtschaft ermöglicht und dadurch viel Raum für die Artenvielfalt und Biodiversität schafft. Als Grundlage bzw. Anlehnung kann die bestehende „ÖR 5 – Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von einzelnen Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ dienen. Die detaillierte landwirtschaftliche Nutzungsform der Fläche wird in einem extensiven Agri-PV-Konzept festgeschrieben. Die landwirtschaftliche Nutzung muss während der gesamten Vergütungsdauer der PV-Anlage durch ein landwirtschaftliches Unternehmen gewährleistet und nachgewiesen werden.


Zu einer extensiven Landwirtschaft gehört neben einer möglichen Beweidung vor allem auch die maschinelle Bewirtschaftung. Dazu gehören abgestimmte Mähzeitpunkte (je nach Bewirtschaftungskonzept) mit einer schonenden Technik (z.B. Doppelmesser-Mähtechnik; kein Mulchen) und je nach Konzept eine Abfuhr des Aufwuchses.



Bei der extensiven Agri-PV kommt es nicht auf die wirtschaftliche Nutzung des Aufwuchses an. Die extensive und ökologische Flächenbewirtschaftung soll vor allem das Bodenpotenzial erhalten bzw. nach Möglichkeit wieder steigern, die biologische Vielfalt der Natur und in den landwirtschaftlichen Betrieben (als Teil der langfristigen Nachhaltigkeit des Sektors) verbessern und gleichzeitig die unabhängige und günstige Energieproduktion fördern. Und dafür sollte der bewirtschaftende Landwirt auch eine EU-Direktzahlungsförderung für die Ökoregelung beantragen können.

Der Flächenbewirtschafter (Landwirt) muss bei der Extensiven Agri-PV-Anlage eine Verbesserung der ökologischen Qualität der landwirtschaftlichen Fläche nachweisen. Diese Einhaltung des landwirtschaftlichen Konzepts kann einfach und ohne viel Mehraufwand über bestehende landwirtschaftliche Kontrollsysteme implementiert werden.


Zur Kontrolle der Verbesserung der ökologischen Qualität der Flächen müssen zusätzlich in regelmäßigen Abständen Monitoring-Ergebnisse mit der Nennung von sog. „Kennarten“ („Zeigerpflanzen /-tiere) bei der Bun-desnetzagentur oder dem zuständigen Landesamt für Landwirtschaft eingereicht werden. Um eine Vergleichbarkeit zum Ursprungszustand zu erreichen, muss im Vorwege eine Bestandserfassung der naturschutzfachlichen Qualität durchgeführt und bei den entsprechenden Behörden (Untere Naturschutzbehör-de oder Landesamt für Landwirtschaft) eingereicht werden.


Im Rahmen der GAP muss jeder landwirtschaftliche Betrieb - welcher Agrarförderungen beantragen will - ein-mal jährlich zum 15. Mai einen elektronischen Sammelantrag stellen. Dabei werden alle Flächen digital über Luftbilder erfasst und die jeweiligen Anbaukulturen abgefragt. Im digitalen Sammelantrag werden auch mögliche Naturschutzmaßnahmen, Landschaftselemente, Ausgleichs- und Stilllegungsflächen usw. ortsgenau zugeordnet. Durch Vor-Ort-Kontrollen wird die Einhaltung der Anforderungen regelmäßig kontrolliert. Am Ende eines Jahres erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe dann die individuellen Agrarförderungen ausgezahlt. Ab dem Jahr 2024 müssen alle EU-Staaten sog. Flächenmonitoring-Systeme in der GAP-Förderung einsetzen, was zu einer flächendeckenden, stets aktuellen Fernüberwachung aller Antragsflächen führt.

Damit auf mindestens 85 % der Fläche weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung stattfinden kann, kommt es vor allem auf die Bauweise der Photovoltaikanlage an. Neben den bereits bekannten und geförderten hochaufgeständerten oder vertikalen Varianten kann eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung auch mit anderen Varianten (z.B. Nachführanlagen, fest aufgeständerten Tischen) durchgeführt werden.


Bei diesen bodennahen Varianten kommt es vor allem auf die Wahl der Abstände zwischen den Modulreihen an. Für die ordentliche maschinelle, landwirtschaftliche Bewirtschaftung sind Reihenabstände von mindestens 3,5 - 4 m nötig. Alternativ kann auch von einer Flächenüberschirmung mit Modulen von 60 % pro Hektar gesprochen werden (fachlich: Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6).



Die Module müssen so verbaut werden, dass das Niederschlagswasser zwischen den einzelnen Modulen auf den Boden treffen kann, um weiterhin eine möglichst homogene Wasserverteilung zu gewährleisten.


Um den Reihenabstand planerisch und praktisch verwertbar zu gestalten, haben wir eine Berechnungsgrundlage erarbeitet, die inzwischen von verschiedenen Unternehmen und Behörden in der Planung eingesetzt wird. Die Berechnung des besonnten Streifens erfolgt auf Grundlage diverser Parameter hinsichtlich des Standorts und der Bauweise sowie Abstände der Modulreihen. Dass dies auch in der Praxis funktioniert, beschreibt ein Artikel in der Februar 2023 – Ausgabe von „Naturschutz und Landschaftsplanung“ mit dem Titel: „Photovoltaik und Biodiversität – Integration statt Segregation!“


Die Rückbaubarkeit des Extensiven Agri-PV-Systems, insbesondere einer möglichen Fundamentierung und Verankerung, muss sichergestellt werden, sodass die ursprüngliche landwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit nach dem Rückbau der Anlage wieder möglich ist.

Aktuell stellen die Flächeneigentümer (regelmäßig Landwirte) ihre Flächen allein aufgrund der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit für außerlandwirtschaftliche Zwecke (Pachtzins aus solarer Energieerzeugung) zur Verfügung. Die aus einer Umnutzung drohenden bewertungs- und erbschaftssteuerrechtlichen Nachteile in Fällen der Unternehmensnachfolge führen bereits jetzt zu einer massiven Beschränkung des Angebots an geeigneten Grundstücken. Aufgrund der langen Vertragslaufzeiten zwischen 20 und 30 Jahren (eine Generation) kommt es in der Vertragslaufzeit meistens zu einem Erbfall. Um die Umsetzung der von der Bundesregierung formulierten Klimaziele nicht zu behindern, bedarf es der Verbesserung der Rahmenumstände, insbesondere der Beseitigung bewertungs- und erbschaftssteuerrechtlicher Hürden, die mit einer Überlassung land- und forstwirtschaftlicher Flächen für die Stromerzeugung aus Photovoltaik verbunden sind.


Würden die Extensiven Agri-PV-Flächen weiterhin in der landwirtschaftlichen Flächenkategorie bleiben, so würden sich die Hemmnisse in den Bereichen Grundsteuer und Erbschaftssteuer automatisch auflösen.

Im Eckpunktepapier wurden auch landwirtschaftlich genutzte Moorböden als neue Flächenkategorie im EEG vorgestellt. Voraussetzung für die Förderung ist die Wiedervernässung dieser Moorböden. Die aktuellen Rahmenbedingungen zur Moor-PV sind allerdings nicht praxistauglich. Wenn Moor-PV auch ein Teil der Extensiven Agri-PV mit einer eigenen Eco Scheme werden würde, würden auch hier einige Hemmnisse reduziert werden.



Die Hintergründe

Hintergrund Landwirtschaft

Der heutige Agrarsektor nutzt knapp die Hälfte der Landesfläche (etwa 16,6 Mio. ha) für die hocheffiziente Produktion landwirtschaftlicher Güter. Diese Fläche („der Boden“) ist jedoch eine endliche Ressource, mit der der Mensch sparsam umgehen muss, um seine Lebensgrundlage zu erhalten. Täglich werden in Deutschland rund 54 ha als Siedlungs- und Verkehrsflächen neu in Anspruch genommen. Dadurch geht immer mehr landwirtschaftliche Nutzfläche verloren, was den Effizienzdruck in der Landwirtschaft immer weiter erhöht.

Abbildung 2: Flächennutzung in Deutschland 2020 (FNR, 2021)

Die Standortbedingungen werden auf großen Flächen mit hohem Aufwand so weit als möglich vereinheitlicht, um die Bedingungen für die jeweiligen landwirtschaftlichen Kulturen und damit den Ertrag zu optimieren. Etwa 60 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche wird für den Anbau von Futtermitteln für die Tierernährung verwendet. Hierzu zählen Grünland und Ackerland mit Futterpflanzen (Mais, Getreide, Eiweißpflanzen usw.). Rund 14 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche – umgerechnet 2,32 Mio. ha - wird für den Anbau von Pflanzen für die Energieproduktion (Biogas, Bioethanol usw.) genutzt. Lediglich 22 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche wird für die unmittelbare Nahrungsmittelerzeugung des Menschen gebraucht. Dazu zählen z.B. Getreide, Obst und Gemüse (vgl. Abb. 2).


Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zeigt (vgl. Abb. 3), dass von 39 Mio. t Getreideverbrauch in Deutschland lediglich 8,9 Mio. t (22 %) der direkten menschlichen Ernährung dienen. Rund 1,56 Mio. t des in Deutschland verwendeten Getreides wird für die Energieproduktion genutzt (BMEL, 2022b).

Abbildung 3: Wie wird Getreide in Deutschland genutzt? Getreideverwendung 2021/22 (BMEL, 2022b)

Zahlreiche Wissenschaftler weisen seit Jahren darauf hin, dass in Deutschland eine künstliche Verknappung der Humanernährung durch die Fokussierung auf zu viele tierische Nahrungsmittel vorherrscht und es eine nachhaltigere Ausrichtung der Agrarpolitik benötigt, damit die Ökosysteme langfristig funktionieren (Taube, 2022).


Dies hat in den letzten Jahren auch die europäische und deutsche Landwirtschaftspolitik erkannt und möchte der Biodiversität einen höheren Stellenwert einräumen. Im Rahmen der „Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)“ gibt die EU den Rahmen für die zukünftige Landwirtschaft und deren Förderfähigkeit vor. Die Mitgliedsstaaten sollen ab 2023 detaillierte Regelungen zur Umsetzung dieser Ziele in einem eigenen länderspezifischen Strategieplan entwickeln.


Der deutsche GAP-Strategieplan legt damit weitere Schritte für den in Deutschland „eingeschlagenen Weg der Transformation hin zu einem nachhaltigen und resilienten Agrar- und Ernährungssystem und zur Schaffung attraktiver ländlicher Räume („Die neue grüne Architektur“)“ fest (Lwk Nds, 2022).

Für die Ausgestaltung der nationalen Ziele, gibt die EU folgende allgemeine Ziele vor:

Daraus entstanden im GAP-Strategieplan neun spezifische Ziele. Unter anderem zählen dazu:

Bei der Einhaltung dieser Anforderungen und der Erfüllung dieser Ziele erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe EU-Direktzahlungen für die bewirtschafteten Flächen. Das oberste Ziel ist weiterhin die nachhaltige landwirtschaftliche Produktion von hochwertigen und gesunden Lebensmitteln. Gleichzeitig sollen aber gesellschaftlich erwünschte Leistungen für Umwelt, Biodiversität, Klima- und Tierschutz bereitgestellt werden. Somit erhalten landwirtschaftliche Betriebe zukünftig verstärkt öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen.


Insgesamt gibt es fünf verschiedene Förderbereiche:

Damit die landschaftlichen Betriebe die „Basisprämie“ (Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit) beziehen können, sind insgesamt 9 GLÖZ-Standards („Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand der Flächen“) einzuhalten (BMEL, 2022a). Unter anderem müssen die Betriebe dafür ab 2024 4 % der Ackerflächen stilllegen und der Natur überlassen. Dazu zählen aber auch Landschaftselemente (z.B. Knicks und Biotope), Ackerrandstreifen und sonstige nichtproduktive Fläche. Die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit beträgt in den Jahren 2023 und 2024 etwa 155 EUR / ha. Insgesamt sollen mehr als die Hälfte der EU-Mittel nach dem GAP-Strategieplan für Umwelt- und Klimaziele eingesetzt werden (BMEL, 2022a).


Besonders spannend sind die neuen bundeseinheitlichen Einzelmaßnahmen, welche im Rahmen der GAP als „Öko-Regelungen/ Eco Schemes“ angeboten werden. Die Teilnahme an den insgesamt sieben umwelt- und klimabezogenen Fördermaßnahmen ist für Landwirtinnen und Landwirten freiwillig und immer nur für ein Jahr bindend.


Ab dem Jahre 2023 sind folgende sieben „Eco Schemes – Maßnahmen („ÖR“)“ vorgesehen:

Diese verschiedenen Maßnahmen werden mit unterschiedlichen finanziellen Mitteln entlohnt. Je nach Maßnahme gibt es zwischen 40 EUR / ha und 1.300 EUR / ha Förderung aus den EU-Direktzahlungsmitteln.


Beispiel: Für die Umsetzung der Ökoregelung 5

„Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von einzelnen Dauergrünlandflächen mit Nachweis von vier regionalen Kennarten“ erhält der landwirtschaftliche Betrieb in den Jahren 2023 und 2024 jeweils eine Förderung i.H.v. 240 EUR / ha (2025: 225 EUR / ha, 2026: 210 EUR / ha).


In der Zusammenfassung zum GAP-Strategieplan 2023 – 2027 steht geschrieben: „Wichtig ist die Versorgungssicherheit, die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Betriebe, den Umwelt- und Klimaschutz sowie den Erhalt der Biodiversität zusammen zu denken und nicht eine Krise lösen zu wollen, indem eine andere Krise verschärft wird“ (BMEL, 2022a). Das Konzept der „Extensive Agri-PV“ hat genau dieses Potenzial!

Hintergrund Naturschutz

Artensterben und Klimawandel werden weltweit als elementare Bedrohungen für die Menschheit angesehen. Als Ausdruck dieser Sorge wurden 1992 auf der "Rio-Konferenz" die beiden internationalen Umweltabkommen für den Schutz des Klimas (Klimarahmenabkommen) und der Biodiversität (Biodiversitätskonvention) verabschiedet.


In Mitteleuropa hängen die beiden Themenfelder Klimawandel und Biodiversität eng mit der landwirtschaftlichen Nutzung von Flächen zusammen. Einerseits ist die Landwirtschaft in verstärktem Maße von den Folgen der Klimaänderung betroffen (UBA 2019) aber gleichzeitig auch für 8,2% der gesamten ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen in Deutschland verantwortlich (UBA 2021).


Erst durch landwirtschaftliche Nutzung wurden zahlreiche Lebensräume geschaffen, auf deren Erhalt die daran angepassten und dort lebenden Tiere und Pflanzen angewiesen sind. In den letzten Jahrzehnten hat die Landwirtschaft allerdings einen zunehmend negativen Einfluss auf die Artenvielfalt, die sie im Verlauf von Jahrhunderten geschaffen hat. So wurde der bereits für das Jahr 2015 formulierte Zielwert von mindestens 20% Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert (High Nature Value Farmland, HNV Farmland) wiederholt verfehlt (BMU 2021). Der Zustand der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft wird daher zunehmend als kritisch angesehen (Acatec 2020, BFN 2017).


Die Art und Weise der (landwirtschaftlichen) Bewirtschaftung von Flächen spielt daher sowohl für den Klimawandel als auch den Verlust bzw. den Erhalt biologischer Vielfalt eine zentrale Rolle.


Für zahlreiche Artengruppen der Agrarlandschaft ist der teilweise dramatische Rückgang dokumentiert (vgl. Acatec 2020).


So hat beispielsweise die Gesamtzahl der Brutpaare der Agrarvögel seit 1980 um 34% abgenommen (NABU, 2020).

Abbildung 4: Bestandsentwicklung der Agrarvögel in Deutschland von 1980 bis 2016 (Quelle: NABU, 2020)

Einige, ehemals häufige Vogelarten wie beispielsweise Kiebitz oder Rebhuhn weisen dabei mit Rückgängen von über 90% außerordentlich dramatische Bestandseinbrüche auf (NABU, 2020).

Abbildung 5: Bestandsentwicklung ausgewählter Agrarvögel in Deutschland von 1980 bis 2016 (Quelle: NABU, 2020)

Ebenso ist ein dramatischer Rückgang der Insektenbiomasse zu erkennen:

Abbildung 6: Rückgang der Fluginsekten-Biomasse von 1989 - 2016 (Hallmann et al., 2017)

Die Ursachen für den Rückgang von Arten und Lebensräumen sind vielfältig und aufgrund ihres häufig komplexen zeitlichen sowie räumlichen Zusammenspiels nicht immer eindeutig zu erfassen.


Es herrscht in der Wissenschaft aber Konsens über die folgenden wesentlichen Faktoren, die vor allem die Agrarlandschaft betreffen:


Im September 2020 hat die UN-Konvention zum fünften Mal ihren globalen Bericht zur biologischen Vielfalt veröffentlicht. Darin wird bewertet, ob die Staaten der Welt ihre Biodiversitätsziele erreicht haben, die sie im Jahre 2010 zum Schutz der Vielfalt an Arten, Ökosystemen und Genen vereinbart hatten. Die Ergebnisse zeigen, dass die Weltengemeinschaft keines ihrer 20 Ziele vollständig erfüllt haben. 14 dieser Ziele wurden überhaupt nicht erfüllt (NABU). Auch Deutschland hat die Ziele weit verfehlt.


Ohne Erfolge im Biodiversitätsschutz wird Deutschland auch die globalen Nachhaltigkeitsziele weiterhin verfehlen. Aus diesem Grund wurde für die Zeit nach 2020 eine neue „EU-Biodiversitätsstrategie 2030“ erarbeitet und als Teil des europäischen „Green Deals“ ins Leben gerufen. Durch eine Reihe konkreter Verpflichtungen und Maßnahmen will die EU geschädigte Ökosysteme bis 2030 wiederherstellen und nachhaltig bewirtschaften und dabei die Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt angehen.


Besonders für die Landwirtschaft wird diese Strategie weitreichende Auswirkungen haben. So ist vorgesehen, dass in der EU bis 2030 der Pflanzenschutzmitteleinsatz und die Nitratauswaschungen jeweils um 50 % reduziert werden sollen. Mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen sollen ökologisch bewirtschaftet werden und 10 % der landwirtschaftlichen Flächen sollen für „Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt“ (z.B. Hecken und Blühstreifen), also nicht produktiv genutzt werden (EU KOMMISSION)


Die „Extensive Agri-PV“ könnte einen bedeutenden Beitrag zum Schutz der Biodiversität und der Nachhaltigkeit im Agrarsektor in Deutschland leisten.

Hintergrund Energie

Erneuerbare Energien gehören zu den wichtigsten Stromquellen in Deutschland (aktuell über 40 %) und sind die zentrale Säule der Energiewende. Die Energieversorgung soll klimaverträglicher werden und uns gleichzeitig unabhängiger vom Import fossiler Brenn-, Kraft- und Heizstoffe machen.


Vor dem Jahre 2045 soll der gesamte in Deutschland erzeugte und verbrauchte Strom treibhausgasneutral sein. Dafür ist, neben einer Reihe weiterer Maßnahmen, ein massiver Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik notwendig. Im EEG 2023 ist das PV-Ausbau-Ziel auf 215 GWp bis 2030 und auf 400 GWp bis 2040 vorgesehen. In den Jahren 2013 – 2018 wurde im Durchschnitt nur etwa 1,9 GWp PV pro Jahr installiert. Deutlich erhöht war der Zubau bereits im Jahre 2021 mit etwa 5,3 GWp. Um die gesteckten Ziele zu erreichen, muss der Zubau allerdings vervierfacht werden. Pro Jahr sind in den Jahren von 2025 bis 2030 jährlich rund 22 GWp Zubau im Bereich der PV-Energie notwendig (vgl. Abb. 7). Dies gilt für PV-Dach- und Freiflächenanlagen (WIRTH, 2022).

Abbildung 7: Netto-PV-Zubau: Ist-Werte bis 2021, möglicher Ausbaupfad zur Erreichung der gesetzlichen Ziele [EEG 2023] (Wirth, 2022)

Einige Studien zeigen, dass die Stromnachfrage und -bereitstellung in Deutschland je nach Szenario im Bereich zwischen 1.200 TWh und 1.400 TWh betragen wird. Das bedeutet, dass je nach Szenario ungefähr 600 TWh aus Photovoltaik zur Verfügung gestellt werden sollen (Wirth, 2022). Die Ausbauziele des neuen EEGs sehen vor, dass der Photovoltaikausbau zu 50 % auf Dachflächen und 50 % auf der Freifläche stattfinden soll. Daraus resultiert eine benötigte Strombereitstellung aus PV-FFA von rund 300 TWh pro Jahr ab 2045.


Auf großen, zusammenhängenden Flächen entstehen heutzutage mit ganz unterschiedlichen Bauweisen Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die jeweilige Bauweise richtet sich stark nach der Geschäftsstrategie des planenden und bauenden Unternehmens.


Wenn bei PV-FFA kapitalmarktorientiert gedacht wird – d.h. Anlagen allein auf Maximierung der installierten Leistung pro Hektar Fläche geplant und gebaut werden – werden stark überbaute bauliche Anlagen entstehen, die vor allem an industrielle Investoren oder Investmentfonds mit möglichst hohem Gewinn, aufgrund der hohen installierten Leistung, veräußert werden. Bei diesen ertragsoptimierten Anlagen spielen die Aspekte extensive Landwirtschaft und Natur-/Artenschutz nur eine untergeordnete bis gar keine Rolle!


Bei diesem Anlagentyp wird die zur Verfügung stehende Fläche zur Energieerzeugung maximal optimiert, aber gleichzeitig werden die wertvollen Ressourcen Boden und Wasser stärker beeinträchtigt. Der Boden wird durch die engstehenden Gestellreihen weitestgehend ganzjährig verschattet und der Wasserhaushalt großflächig gestört.


Mit einer Bauweise, wie sie im Konzept der „Extensive Agri-PV“ angedacht ist, werden alle begrenzten Ressourcen für alle Bereiche optimal ausgenutzt und eingesetzt. Mit der „Extensive Agri-PV“ kann der Flächenbedarf auf ca. 1,5 % (ca. 250.000 ha) der landwirtschaftlichen Nutzfläche reduziert werden.


Die nachfolgende Berechnung zeigt die Herleitung:


250.000 ha benötigte Fläche / 16,7 Mio. ha ldw. Nutzfläche = 1,5 % Flächenbedarf

Agri-PV – Gemeinsame Flächennutzung

Gemeinsame Nutzung der Fläche für Landwirtschaft und PV-FFA

Nach der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers der drei Bundesministerien BMWK, BMUV und BMEL gewann die im Mai 2021 erschienene DIN SPEC 91434 „Agri-Photovoltaik-Anlagen – Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung“ eine große Bedeutung. Das Ziel der DIN SPEC ist die Kombination von intensiver landwirtschaftlicher Hauptnutzung und der energetischen Nebennutzung und soll als Grundlage für eine Normierung von Agri-PV-Anlagen dienen.


Die DIN SPEC hat folgende sehr bedeutende Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung:

Kritische Würdigung der Agri-PV DIN SPEC

Eine Erweiterung der Flächenkulisse ist eine sinnvolle Entscheidung und gibt Sicherheit bei der Planung von PV-FFA. Bei einer Agri-PV muss die Stromerzeugung und auch die landwirtschaftliche Nutzung jeweils auf einem eigenen, marktwirtschaftlichen Fundament stehen können.


Hier werden folgende Schwierigkeiten / Herausforderungen gesehen:


Sollte die Energiewende auf dem bestehenden Agri-PV-Konzept basieren, wird von einem potenziellen Flächenbedarf von 4 % (ca. 667.000 ha) der landwirtschaftlichen Nutzfläche gesprochen (TROMMSDORF et. al, 2022). Mit einer „Extensive Agri-PV“-Bauweise kann der Flächenbedarf auf ca. 1,5 % (ca. 250.000 ha) der landwirtschaftlichen Fläche reduziert werden. Dadurch werden Ressourcen in der Energieerzeugung (Stahl, Kabel usw.) und in der Landwirtschaft (wertvoller Grund und Boden) geschont und gleichzeitig ausreichend Möglichkeiten für die Artenvielfalt gegeben. Ergänzend wird auch der Einfluss auf das Landschaftsbild gemindert.

Das Fazit

Fazit und Zusammenfassung

Durch zahlreiche Untersuchungen kann sicher prognostiziert werden, wie viel Landesfläche bzw. landwirtschaftliche Nutzfläche am Ende der erfolgreichen Energiewende für die Erzeugung von erneuerbaren Energien benötigt wird.


Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) werden große, zusammenhängende Flächen benötigt. Wenn bei PV-FFA nur kapitalmarktorientiert gedacht wird – d.h. Anlagen allein auf Maximierung der installierten Leistung pro Hektar Fläche geplant und gebaut werden – werden stark überbaute bauliche Anlagen entstehen, die nicht das Potenzial des gemeinsamen Dreiklanges aus Energieerzeugung, Landwirtschaft und Artenvielfalt ausspielen. Durch diesen Anlagentyp wird nicht nur die wertvolle Ressource Boden stärker beeinträchtigt, sondern auch die verbauten Komponenten, wie PV-Module (Silizium), Stahl, Stromkabel und Netzanschlüsse nicht optimal ausgenutzt, da diese durch die engen Gestellreihen weitestgehend eine ganzjährige Verschattung in Kauf nehmen und dadurch die potenzielle Installationsleistung nicht ausschöpfen. Grundsätzlich können alle PV-Anlagen sauberen und besonders günstigen Strom produzieren, aber wir sehen es als oberste gesellschaftliche Aufgabe, nachhaltig zu denken. Und Nachhaltigkeit bedeutet, die begrenzten Ressourcen der Erde für alle Bereiche optimal zu nutzen und einzusetzen.


Gerade in den heutigen großflächig intensiv genutzten Agrarlandschaften besteht die Chance, durch extensiv genutzte Agri-PV-Anlagen Rückzugs- bzw. Quelllebensräume für zahlreiche darauf angewiesene Tier- und Pflanzenarten zu schaffen. Nicht zuletzt kann durch den Dreiklang von solarer Energieerzeugung, landwirtschaftlicher Nutzung sowie Klima- und Biodiversitätsschutz eine Akzeptanzsteigerung für die Energiewende bewirkt werden.


Eine Extensive Agri-PV kann mit geringem Flächenbedarf von 1,5 % der gesamten landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland ihren Beitrag zur erneuerbaren Stromerzeugung leisten und gleichzeitig der Landwirtschaft bei der Verwirklichung ihrer „grünen Architektur“ verhelfen und dem Schutz und Erhöhung der Biodiversität genügend Platz zur Verfügung stellen. Außerdem kann sich der Boden durch eine Zwischennutzung mit Photovoltaik erholen, wodurch gleichzeitig das Wertvollste geschützt wird, was wir auf der Erde haben: Unser Trinkwasser!


Dieses Prinzip wird auf dem Osterhof in Galmsbüll/Nordfriesland seit über 8 Generationen in der Landwirtschaft, seit über 30 Jahren in Bürgerwindparks der eigenen Gemeinde und seit über 10 Jahren durch den Bau ökologisch geplanter und bewirtschafteter PV-Freiflächenanlagen in ganz Deutschland gelebt. Die landwirtschaftliche Nutzung der Solarparks weisen wir Jahr für Jahr durch die landwirtschaftliche Öko-Zertifizierung (EG-Öko-Verordnung 2018/848) nach. Das Konzept, welches die Ministerien BMWK, BMUV, BMEL am 10. Februar 2022 veröffentlicht haben, funktioniert – wir können es in unseren Solarparks beweisen!


Nutzen wir gemeinsam die Chance, den größten Teil der Energieflächen, die bis 2030 bzw. 2045 für die CO2-freie Energieversorgung sowieso benötigt werden, als extensiv bewirtschaftete AGRI-PV Flächen entstehen zu lassen.


Ihre Geschäftsführer und Unternehmensgründer


Jess Jessen

Osterhof GmbH & Co. KG

René Nissen

Wattmanufactur GmbH & Co. KG

Hauke Nissen

Wattmanufactur GmbH & Co. KG

Dag Frerichs

Osterhof Ökologisches Flächenmanagement GmbH & Co. KG

Literatur:

Acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften, Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Union der deutschen Akademien der Wissenschaften (2020): Biodiversität und Management von Agrarlandschaften – Umfassendes Handeln ist jetzt wichtig. Halle (Saale). Download unter https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2020_Akademien_Stellungnahme_Biodiversita%CC%88t.pdf (letzter Zugriff: 11.12.2022).


BfN (Bundesamt für Naturschutz) (2017): Agrar-Report 2017. Biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft. Download unter https://www.bfn.de/sites/default/files/2021-04/BfN-Agrar-Report_2017%20%281%29.pdf (letzter Zugriff: 11.12.2022).


BfN (Bundesamt für Naturschutz) (2015): Artenschutz-Report 2015. Tiere und Pflanzen in Deutschland. Download unter https://www.bfn.de/sites/default/files/2021-04/Artenschutzreport_Download.pdf (letzter Zugriff: 11.12.2022).


BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschatft) (2022a): Den Wandel gestalten, Zusammenfassung zum GAP-Strategieplan 2023-2027, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan-kurzueberblick.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (letzter Zugriff: 10.12.2022).


BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) (2022b): Versorgungsbilanz Getreide 2021/2022, https://www.bmel-statistik.de/ernaehrung-fischerei/versorgungsbilanzen/getreide (letzter Zugriff: 08.12.2022)


BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) (2022): Eckpunktepapier für den Ausbau der Photovoltaik auf Freiflächenanlagen im Einklang mit landwirtschaftlicher Nutzung und Naturschutz, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-ausbau-photovoltaik-freiflaechenanlagen.pdf, 10.02.2022 (Letzter Zugriff: 10.12.2022)


BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) (2021): Rechenschaftsbericht 2021 der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Download unter https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/rechenschaftsbericht_2021_bf.pdf (letzter Zugriff: 11.12.2022)


DIN (Deutsches Institut für Normung e.V. (2021): Agri Photovoltaik-Anlagen – Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung, Mai 2021, https://www.beuth.de/de/technische-regel/din-spec-91434/337886742 (Letzter Zugriff: 15.12.2022)


FNR (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe) (2021): Flächennutzung in Deutschland 2020, https://mediathek.fnr.de/flachennutzung-in-deutschland.html (Letzter Zugriff: 10.12.2022)


Gerlach, B., R. Dröschmeister, T. Langgemach, K. Borkenhagen, M. Busch, M. Hauswirth, T. Heinicke, J. Kamp, J. Karthäuser, C. König, N. Markones, N. Prior, S. Trautmann, J. Wahl & C. Sudfeldt (2019): Vögel in Deutschland – Übersichten zur Bestandssituation. DDA, BfN, LAG VSW, Münster.


Hallmann, C. A., Sorg, M., Jongejans, E. et al. 2017. More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas. PLOS ONE, 12, e0185809


Lwk Nds (Landwirtschaftskammer Niedersachsen) (2022): Die neue GAP ab 2023 - eine ökonomische Optimierung der Anträge wird wichtiger, 28.11.2022 (letzter Zugriff: 10.12.2022)


NABU (Naturschutzbund): Vögel verschwinden auf Wiesen und Feldern. NABU-Vogelexperte zur Lage der Vogelwelt in Deutschland. https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/27503.html (letzter Zugriff: 11.12.2022).


UBA (Umweltbundesamt) (2019): Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassungsstrategie der Bundesregierung. Download unter https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/das_monitoringbericht_2019_barrierefrei.pdf (letzter Zugriff: 11.12.2022).


UBA (Umweltbundesamt) (2021): Beitrag der Landwirtschaft zu den Treibhausgas-Emissionen. https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/beitrag-der-landwirtschaft-zu-den-treibhausgas#treibhausgas-emissionen-aus-der-landwirtschaft (letzter Zugriff: 08.11.2022).


Taube, F. (2022): Interview in den Kieler Nachrichten, Das Land, die Umweltpolitik und der Zorn von Agrar-Professor Friedhelm Taube, https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/das-land-die-umweltpolitik-und-der-zorn-von-agrar-professor-friedhelm-taube-N6JB35BP3UPCBLCKHXCAPJCGNI.html (letzter Zugriff, 10.12.2022).


Trommsdorf, M. et. al (2022): Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende, Ein Leitfaden für Deutschland, April 2022, https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/APV-Leitfaden.pdf (Letzter Zugriff: 15.12.2022)


Wirth, H. (2022): Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.pdf (letzter Zugriff: 15.12.2022)


EU Kommission (2020): Fragen und Antworten: EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_20_886 (letzter Zugriff: 11.01.2023)